Hinweisgeber

Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Wir sind bestrebt, ethisches Verhalten, Integrität und Transparenz in all unseren Geschäftsaktivitäten sicherzustellen. Als Teil dieser Verpflichtung haben wir einen Hinweisgeberschutzmechanismus eingerichtet, um Mitarbeitern, Geschäftspartnern und anderen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, Bedenken hinsichtlich möglicher Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien zu melden.

Wir nehmen alle Hinweise ernst und behandeln diese vertraulich. Um sicherzustellen, dass Hinweisgeber vor möglichen Repressalien geschützt sind, haben wir Maßnahmen ergriffen, um die Identität der Hinweisgeber zu wahren, sofern sie nicht ausdrücklich zustimmen, identifiziert zu werden. Wir werden keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen ergreifen, die in gutem Glauben Verstöße melden.

Bitte melden Sie einen Hinweis über folgenden Link: 
https://www.lgd-data.de/hinweise/

Bitte beachten Sie, dass Sie auf eine externe Webseite weitergeleitet werden.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter:
www.lgd-data.de/datenschutzerklaerung

Ebenfalls können Sie Hinweise bei einer externen Meldestelle, wie z.B. dem Bundesamt für Justiz melden unter:
BfJ – Hinweisgeberstelle (bundenjustizamt.de)

 

Welche Verstöße sollten über das Hinweisgebersystem gemeldet werden?

Hierzu zählen beispielsweise Verstöße gegen den Code of Conduct oder das Kartellrecht, Korruption, Verletzung der Menschenrechte, Diebstahl, Diskriminierung oder Mobbing. Neben Beschäftigten können auch Geschäftspartner, Kunden und sonstige Dritte bei konkreten Informationen über Regelverstöße Hinweise geben.